GSR II & Cyber Security: Was seit Juli 2026 gilt – und was das für Sie bedeutet.

Seit dem 7. Juli 2026 dürfen in der EU nur noch Wohnmobile neu zugelassen werden, die die Vorgaben der General Safety Regulation II (GSR II) erfüllen. Welche Assistenzsysteme jetzt Pflicht sind, was das für den Preis und das Gewicht bedeutet und warum Sie Ihr bestehendes Reisemobil nicht nachrüsten müssen, erfahren Sie hier.

GSR II from 2026 – The Most Important Things at a Glance

Stichtag: Ab 7. Juli 2026 gilt für alle neu zugelassenen Wohnmobile in der EU die GSR II

Rund ein Dutzend Assistenz- und Sicherheitssysteme sind Pflicht, dazu Cybersecurity nach UN R155/R156

Keine Nachrüstpflicht für bereits zugelassene Fahrzeuge

Mehrgewicht unter 10 kg. Mehrpreis laut Branchenschätzungen rund 1.000 bis 3.000 €

Ahorn Camp Modelle ab der 2026er Modellgeneration sind bereits GSR II-Konform.

Was ist die GSR II?

Die General Safety Regulation II – offiziell Verordnung (EU) 2019/2144 – ist die europäische Fahrzeugsicherheitsverordnung. Sie macht Assistenz- und Sicherheitssysteme, die bisher oft aufpreispflichtige Extras waren, zur Serienausstattung. Ziel ist es, Unfälle durch Müdigkeit, Ablenkung oder eingeschränkte Sicht deutlich zu reduzieren.

Gerade bei Resemobilen ist das ein spürbarer Gewinn: Größere Abmessungen, mehr Gewicht und längere Bremswege machen aktive Assistenzsysteme hier besonders wirksam.

Warum gilt GSR II für Wohnmobile erst seit 2026?

Wohnmobile entstehen in mehreren Stufen: Der Chassis-Hersteller liefert das Basisfahrzeug, der Reisemobilhersteller baut den Wohnaufbau. Für solche Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung hat die EU eine längere Übergangsfrist vorgesehen als für Pkw und Transporter.

Juli 2022

Start für neue Typen
Neu entwickelte Pkw- und Transportermodelle müssen die Systeme an Bord haben.

7. Juli 2024

Pflicht für Pkw und Transporter
Alle neu zugelassenen Pkw und Transporter. Neu homologierte Reisemobile ebenfalls.

7. Juli 2026

Pflicht für alle Wohnmobile
Jedes neu zugelassene Reisemobil muss GSR II erfüllen.

Welche Assistenzsysteme sind seit GSR II Pflicht?

Für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen gilt der volle Umfang. Was die einzelnen Systeme im Alltag tun und was unsere Ahorn Camp Reisemobile ab der Modellgeneration 2026 mitbringen sehen Sie hier im Überblick.

System Was es bewirkt Renault Master
Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)Erkennt Tempolimits und warnt, wenn Sie schneller fahrenSerie
NotbremsassistentBremst automatisch, wenn ein Auffahrunfall drohtSerie
Notfall-SpurhalteassistentLenkt sanft zurück, wenn Sie unbeabsichtigt die Spur verlassenSerie
MüdigkeitswarnerErkennt nachlassende Konzentration und empfiehlt eine PauseSerie
Rückfahrkamera / RückfahrwarnerZeigt oder meldet Hindernisse beim RangierenSerie
NotbremslichtBremsleuchten blinken bei einer Vollbremsung und warnen den HintermannSerie
Reifendruckkontrolle (TPMS)Meldet Druckverlust, bevor es kritisch wirdSerie
Ereignisdatenspeicher (EDR)Speichert Fahrdaten kurz vor und nach einem UnfallSerie
Alkohol-Interlock-VorbereitungSchnittstelle für eine nachrüstbare Alkohol-WegfahrsperreSerie
Cybersecurity (UN R155) & Software-Updates (UN R156)Schützt die Fahrzeugelektronik vor Manipulation und sichert Updates abSerie

Und Wohmobile über 3,5 Tonnen?

Für schwere Reisemobile gelten abweichende Anforderungen. Pflicht sind hier unter anderem Müdigkeitswarner, intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Rückfahrkamera und die Vorbereitung für eine Alkohol-Wegfahrsperre.

Werden Wohnmobile schwerer und teurer?

Mehrgewicht

unter 10 kg

Sensoren, Kameras und Steuergeräte wiegen wenig. Bezogen auf das Gesamtgewicht eines Reisemobils ist das praktisch vernachlässigbar – Ihre Zuladung bleibt nahezu unverändert.

Mehrpreis (Branchenschätzung)

ca. 1.000-3.000 €

Die Chassis-Hersteller geben die Kosten für Technik, Software und Homologation in ihren Listenpreisen weiter. Wie hoch der Aufschlag konkret ausfällt, hängt von Hersteller, Motorisierung und Ausstattung ab.

Dem Mehrpreis steht nicht nur ein spürbar höheres Sicherheitsniveau gegenüber, sondern auch ein Fahrzeug, das auch beim späteren Wiederverkauf werterhaltend ist.

Muss ich mein Wohnmobil nachrüsten?

Nein. GSR II gilt ausschließlich für Neuzulassungen ab dem 7. Juli 2026. Ihr bereits zugelassenes Reisemobil behält seine Zulassung unverändert. eine Nachrüstpflicht gibt es nicht.

Anders sieht es bei Neufahrzeugen ohne GSR II-Ausstattung aus: Viele Händler haben solche Fahrzeuge vor dem Stichtag tageszugelassen. Sie werden dadurch oft günstiger angeboten, gelten rechtlich aber als Gebrauchtfahrzeug. Achten Sie beim Kauf deshalb auf das Datum der Erstzulassung.

What happens to older vehicles without GSR II?

Vehicles that have already been produced and have a valid type approval may, within the framework of a Transition period (Derogation) continue to be sold and newly registered. Therefore, they will not suddenly lose their eligibility for registration. 

However, in practice, it often turns out that: 
Such vehicles are coming under price pressure as they no longer meet the latest legal and technical standards. 

Impacts on the motorhome body

GSR II affects not only the chassis, but also the Structure. 
Reversing cameras and parking sensors will have to be seamlessly integrated in the future, with prescribed installation heights, fields of vision, and no shadowing from the body structure. Other sensors must also not be obscured. 

For bodybuilders, this means: 

GSR II bei Ahorn Camp: Konform auf Renault Master

Unsere Modelle auf Renault-Master-Basis erfüllen die GSR II sowie die UN-Regelungen R155 und R156 vollständig. 

Conclusion: More security, more future, more clarity

GSR II and the new cybersecurity regulations are permanently changing the motorhome market. Vehicles are becoming technically more complex, safer – and more stable in value in the long term. 

With Ahorn Camp, you are choosing today for: 
Most modern technology, maximum security, and full future-proofing. 

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