Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte
Die gesetzliche Gewährleistung gilt automatisch, ganz ohne zusätzlichen Vertrag und ohne Kosten für Sie. Der Verkäufer haftet für Mängel, die bei der Übergabe Ihres Fahrzeugs bereits bestanden und innerhalb der Gewährleistungsfrist erkennbar werden.
Beim Kauf eines Neufahrzeugs gilt sie mindestens zwei Jahre. Bei Gebrauchtfahrzeugen kann eine kürzere Frist gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Die genaue Frist finden Sie in Ihrem Kaufvertrag.
Stellt sich ein Mangel heraus, können Sie insbesondere eine kostenlose Reparatur oder eine kostenlose Ersatzlieferung verlangen. In bestimmten Fällen haben Sie Anspruch auf eine Preisminderung oder können vom Vertrag zurücktreten und die vollständige Erstattung des Kaufpreises verlangen. Unter Umständen kommt zusätzlich Schadensersatz in Betracht.
Melden Sie das Problem so bald wie möglich Ihrem Verkäufer, also uns, wenn Sie bei Ahorn Camp gekauft haben, oder dem Ahorn Camp Handelspartner, bei dem Sie Ihr Fahrzeug erworben haben. Halten Sie dabei Ihren Kaufnachweis bereit, zum Beispiel Ihre Rechnung oder den Kaufvertrag.
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und steht Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher beim Kauf automatisch zu. Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige, zusätzliche Leistung des Herstellers oder Händlers. Sie ergänzt Ihre gesetzlichen Rechte, ersetzt oder schränkt sie aber nie ein.
Unser Team berät Sie gerne persönlich, in unseren Niederlassungen in Speyer, Mülheim an der Ruhr und Dietzenbach oder bei Ihrem Ahorn Camp Handelspartner.